Kompliziertes Thema.
Kurz: kommt auf Zulassungsform an. VKP brauchen ausgewiesene Winterreifen. LOF /ZM Fahrzeuge nicht.
Wobei es anscheinend eine Grauzone ist, die überall unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Das Thema wird sehr schön auf www.atv-quad-magazin.com behandelt.
Einfach bei Suche das Wort Winterreifen eingeben.
Oder: http://www.atv-quad-magazin.com/aktuell/winterreifenpflicht-in-deutschland-durchblick-im-schnee-chaos/
http://www.atv-quad-magazin.com/aktuell/achtung-winterreifenpflicht-in-deutschland/
Ansonsten nachfolgend der Artikel:
Nachdem am Samstag, den 4. Dezember 2010, in Deutschland eine neue Verordnung zur Winterreifenpflicht in Kraft getreten ist, über deren Auslegung für ATVs und Quads bei Autoclubs, Landräten und Polizei widersprüchlich orakelt wurde, verrät das Bundesverkehrsministerium nun, wie das Gesetz zu verstehen ist…
Am 3. Dezember 2010 – unmittelbar nach der Bekanntmachung im Bundeanzeiger – hatten wir auf die neue Verordung des deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung in Sachen Winterreifenpflicht hingewiesen, die bereits einen Tag später, nämlich am Samstag, den 4. Dezember 2010, in Kraft getreten ist.
Ganz klar ging aus dem Gesetzestext hervor, dass die Winterreifenpflicht in Deutschland auch für ATVs und Quads gilt.
Der Haken dabei: Es gibt für ATVs und Quads praktisch keine Reifen, die als Winterreifen GEKENNZEICHNET sind – auch wenn sich grobstollige ATV-Geländeprofile hervorragend für Matsch und Schnee eignen und genau deswegen bereits seit Jahren auch im Winterdienst eingesetzt werden.
Nachdem noch nicht einmal der Zweirad Industrie Verband (ZIV), in dem Deutschlands Quad-Hersteller und -Importeure organisiert sind, Kenntnis davon hatte, dass diese Verordnung andere Fahrzeugklassen betreffen könnte als PKW und leichte Nutzfahrzeuge, erschien die Frist, welche die Bundesregierung der Industrie für die Entwicklung neuer Reifen-Formen, die Produktion der Pellen und deren Auslieferung an den Handel eingeräumt hatte – ein einziger Tag – denn auch ziemlich sportlich.
PKW-Winterreifen für ATVs
Am schnellsten gelang es Herkules Motor, seinen Kunden für einige Fahrzeuge der Marken Adly / Herkules und Cectek eine ‚Lösung‘ anzubieten: Die Modelle Adly Hurricane 320 S FLAT (VKP) und Adly Hurricane 500 S FLAT (VKP und LoF) können mit Winterreifen aus dem PKW-Bereich bestückt werden. Die beiden SuperMoto-Quads von Herkules verfügen serienmäßig über 14-Zoll-Felgen, auf denen sich diese Reifen ohne weitere Veränderungen und Eintragungen montieren lassen.
Eine ähnliche Möglichkeit besteht bei der Cectek Estoc, bei der lediglich an den Vorderrädern eine andere als die Original-Dimension verwendet und in die Papiere eingetragen werden muss. Einzelheiten zum Download als PDF-Dokument (1,7 MB) unter >Herkules-Motor News<.
Für manche weiteren ATV- und Quad-Modelle bieten Mayerosch und Sacksteder Umrüstungen auf PKW-Räder, auf die sich dann auch Reifen mit M+S-Kennung aufziehen lassen. Die Lösung mit den PKW-Winterreifen macht durchaus Sinn bei ATVs und Quads, die serienmäßig mit (PKW-) Sommerreifen ausgerüstet sind. So richtig funktionieren können Lamellen auf ATVs und Quads allerdings nicht: Damit die Lamellen greifen, sind ein gewisses Fahrzeug-Gewicht und eine gewisse Geschwindigkeit erforderlich. Durch ihr geringes Negativ-Profil rutschen Lamellen-Reifen auf dem ATV viel früher durch als die ballonartig gewölbte, grobstollige Bereifung für diese Fahrzeuge, auch wenn diese keine M+S-Kennung ziert.
Hersteller-Bescheinigungen
Es geht auch anders. Damit kein Zweifel besteht, dass ATV-Piloten bei Winterwetter mit gewohnter ATV-Offroad-Bereifung fahren dürfen – auch ohne M+S-Kennung – bietet Maxxis Winterfreigaben für eine Reihe seiner Reifen-Typen, zu finden hier zum Download (2,3 MB) im Beitrag >Schnee Chaos< aus dem aktuellen ATV&QUAD 2010/12, Seite 9 und 10. ?Eine ähnliche Lösung ist auch für Goldspeed-Reifen angekündigt.
M+S Kennzeichnung: gar nicht erforderlich
Jörg Braun von Quadix in Bamberg, seines Zeichens Importeur der Reifen-Marke Sun-F, verweist darauf, dass seine grobstolligen Profile bei Winterwetter auch ohne Hersteller-Bescheinigung und M+S-Kennzeichnung gefahren werden dürfen. Denn in erster Linie bieten die Hersteller-Gutachten Sicherheit vor eigenwilligen Gesetzes-Interpretationen quadfeindlicher Landräte und übereifriger Sheriffs. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind sie (noch) nicht notwendig. Hierzu hat Jens Redöhl (Abteilung Politische Planung und Kommunikation – Referat L 23) folgende Stellungnahme abgegeben:
Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.
Jens Redöhl, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Abteilung Politische Planung und Kommunikation – Referat L 23
Demnach dürfen sowohl VKP- als auch LoF-Piloten auch bei Winterwetter mit Quadreifen fahren, die keine M+S-Kennung haben, jedoch aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich für den Einsatz im Winter geeignet sind. Na toll. Nur muss das Amtsauge diese Offensichtlichkeit auch erkennen.
Damit es hier keine Zweifel gibt, empfehlen wir allen ATV- und Quad-Piloten, die im Winter mit ihrem G’fährt unterwegs sein möchten, diesen unseren Beitrag >Schnee Chaos< aus ATV&QUAD 2010/12, Seite 9 und 10, auszudrucken, stets bei sich zu tragen und im Falle einer Kontrolle vorzuhalten wie Kruzifix & Knoblauchzehe – das dürfte wirken in Deutschland.
Doch zu Ende dürfte das Theater damit nicht sein. Wie es weiter geht und welche Bestimmungen für Winterreifen in Österreich und der Schweiz gelten, finden interessierte Leser in ATV&QUAD 2010/12.
Mittlerweile hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung eine Erklärung abgegeben, wie der von Autoclubs, Landräten und Ordnungshütern widersprüchlich orakelte Gesetzestext eigentlich gemeint war. Siehe unseren Blog-Beitrag >Winterreifenpflicht in Deutschland: Durchblick im Schnee Chaos< vom 16. Dezember 2010.
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Am 1. Dezember 2010 hat der Bundesrat eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung beschlossen, diese tritt morgen – am Samstag, den 4. Dezember 2010 – in Kraft. In § 2 Absatz 3a heißt es dazu:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (…) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). (…) Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (…), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.
Laut Bußgeldkatalog werden bei Nichtbeachtung ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 40 Euro fällig, mit Behinderung 80 Euro und ein Flensburg-Punkt.
Mit dem neuen Gesetz sind Reifen mit M+S-Kennung Pflicht, allerdings nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Herrschen diese Wetterbedingungen nicht, darf auch im Winter mit Reifen ohne M+S-Kennung gefahren werden. Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind lediglich Einsatz-Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, für die es keine M+S-Reifen gibt.
Für ATV- und Quad-FahrerInnen bedeutet das:
Obwohl handelsübliche ATV- und Quad-Reifen mit ihrem grobstolligen Profil die vom europäischen Gesetz geforderte Eignung für Matsch und Schnee aufweisen, tragen sie im allgemeinen kein M+S-Symbol. ATVs und Quads, die als VKP zugelassen sind, dürfen somit bei den oben genannten Wetterbedingungen nicht einmal mit grobstolligen Quad-Geländereifen gefahren werden. Wer mit einem VKP bei Eis & Schnee auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchte, muss
Ganz so einfach ist das aber nicht. Schließlich sind PKW-Winterreifen, die auf unsere winzigen Felgen passen, nicht in allen Quad-Dimensionen verfügbar; außerdem tragen sie andere Größen-Kennungen, so dass sie in vielen Fällen in die Papiere eingetragen werden müssten – was mangels entsprechender Hersteller-Freigaben allerdings ausgesprochen schwierig ist. Rad-Reifen-Kombinationen mit M+S-Kennung sind ebenfalls nicht für alle Fahrzeugtypen verfügbar, außerdem ausgesprochen teuer, und auch sie müssen in die Papiere eingetragen werden.
Kurzum: Wer über ein als VKP zugelassenes Quad verfügt und bei Winterwetter auf Nummer Sicher gehen möchte, muss sein Fahrzeug stehen lassen.
Anders bei den ATVs und Quads, die als LoF mit offener Leistung zugelassen sind. Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind diese von der Regelung ausgenommen, sofern für sie keine Reifen mit M+S-Kennung angeboten werden. Wer sich diesbezüglich bei seinem Händler / Hersteller erkundigt und eine abschlägige Auskunft erhält, darf bei Winterwetter fahren. Anzuraten ist hier freilich, keine breiten Niederquerschnitt-Reifen zu verwenden, sondern die meist serienmäßig verbaute ballonartig gewölbte, grobstollige Geländebereifung.
Das neue deutsche Gesetz erscheint ein bisschen ‚mit der heißen Nadel gestrickt‘. Schließlich ist nicht einzusehen, warum zum Beispiel eine Kymco MXU 500, die als VKP mit 21 PS zugelassen ist, im Winter stehen bleiben muss, während ein weitgehend baugleiches Fahrzeug, das als LoF mit offener Leistung typisiert ist, mit identischer Bereifung fahren darf. Zumal eine entsprechende Kontrolle ausgesprochen aufwändig sein dürfte. Dass ein Winterreifen-Gesetz praxisgerechter sein kann, beweisen die Nachbarn in Österreich.
Wie sich QuadfahrerInnen in Deutschland vor Strafen schützen können und welche Verordnungen in Österreich und der Schweiz gelten, finden interessierte Leser in der folgenden Ausgabe ATV&QUAD 2010/12 ab 17. Dezember am Kiosk oder beim freundlichen Quad-Händler.